Bewegungsbehinderungen

Häufige motorische Störungen nach Schlaganfällen oder Schädelhirn-Trauma sind Lähmungen (Paresen) der Arme und/oder der Beine. Beispielsweise ist bei einem rechtshirnigen Schlaganfall die linke Körperhälfte gelähmt. Lähmungen können von vollständiger Bewegungsunfähigkeit bis hin zu leichtgradigen Einschränkungen der Kraft und Sensibilität reichen.

Dabei ist es sinnvoll, das Erreichen eines stabilen Zustandes abzuwarten, da sich Lähmungen vor allem in den ersten Monaten nach der Erkrankung deutlich verbessern können.

Technische Umbauten können nahezu alle körperlich-motorischen Einschränkungen ausgleichen. Für technische Umbauten ist ein Sachverständigengutachten notwendig, in welchem die notwendigen Umrüstungen am Fahrzeug (Beschränkungen) und Auflagen (für den Fahrer) festgelegt werden und hiernach in Form von sog. Schlüsselzahlen im Führerschein eingetragen werden.

BEISPIELHAFTE FAHRZEUG-UMBAUTEN

Von hoher Bedeutung für die Beurteilung der Fahreignung bei Patienten mit entsprechend für sie umgebauten Fahrzeugen, ist deren tatsächliches Fahrverhalten in einer praktischen Fahrverhaltensprobe (Beobachtungsfahrt) oder einem praktischen Fahrtraining zu überprüfen, um Einblick in die Bedienbarkeit des Fahrzeuges (Automation) unter Stressbedingungen und längerer Beanspruchung zu bekommen.